Stundensatz als Freelancer

Jürgen Pagel

Welchen Stundensatz muss ein Freelancer verlangen?

Ich habe dazu einen Artikel im Auftrag des Bundesverbandes Personal Training e.V. verfasst, den ich in Anlehnung eines Artikels von L. Schuster aus dem Jahre 2017 aktualisiert, ergänzt und erweitert habe. Die Inhalte lassen sich m.E. eins zu eins auf die Situation eines nahezu jeden Freiberuflers übertragen. 

Zu beachten wäre, dass sich die Kostenstruktur individuell verändern kann - was allerdings nichts an der Kalkulation an sich ändert.
Was kostet eine Stunde als Selbständiger im Dienstleistungsgeschäft?

Was aber ist nun der „richtige“ Stundensatz, den Du an Deine Kunden verrechnen musst, um einerseits konkurrenzfähig zu sein und andererseits ein befriedigendes Einkommen zu erzielen? Wohlgemerkt – ein Einkommen, das auch dann Deinen Lebensunterhalt sichert, wenn die Aufträge für eine Weile ausbleiben, Du krank wirst oder auch mal Urlaub machen willst.

Regel Nummer 1 für Selbständige und Freiberufler: Deine Einnahmen müssen höher sein als Deine Ausgaben!

Es klingt wirklich einfach – fast zu einfach - doch gibt es nicht wenige Selbstständige, deren Einnahmen unter den Ausgaben liegen und die damit ein negatives Betriebsergebnis erzielen. Das fällt nicht immer sofort auf, weil viele Kosten, die man für den Stundensatz eigentlich berücksichtigen müsste, nicht betrachtet werden. Langfristig jedoch rächt sich ein zu niedriger Stundensatz, der zwar für Aufträge sorgen kann, Dir aber kaum die Butter auf dem Brot bezahlt. Fakt ist: 20% der Praxisgründungen im Bereich der – beispielsweise – Heilmittelerbringer, scheitern innerhalb der ersten drei Jahre. Auch wenn die Praxis schon besteht, ist diese u.U. bereits nach drei Jahren gescheitert und “überlebt” nur zufällig oder durch Glück.

Bis zu 50% geben nach fünf Jahren auf.

Ihr „Gehalt“ als Selbständiger: Was müsst Du im Monat verdienen?
Wie hoch müsst Du den Stundensatz für Deine Dienstleistung nun ansetzen? Wie Deine Kosten kalkulieren? Und vor allem: Wie legst Du Deinen Stundensatz im Spannungsfeld der Preisvorstellung Deiner Kunden, dem Konkurrenzpreis und Deinen eigenen Kosten fest?

Regel Nummer 2 für Selbständige und Freiberufler: Dein Gehalt darf nicht unter dem Durchschnittsgehalt eines Angestellten liegen!

Welches „Gehalt“ Du monatlich erwerben willst, musst Du letztlich selbst festlegen. Aber es sollte mindestens gleichgestellt mit dem Durchschnittsverdienst eines Angestellten in Deutschland sein. Das durchschnittliche Bruttogehalt eines vollbeschäftigten Arbeitnehmers inklusive Sonderzahlungen beläuft sich auf monatlich 3.994 €. Falls Du mir das nicht glaubst, überzeuge Dich bei DESTATIS, dem statistischen Bundesamt (Fachserie 16, Reihe 2.1.). Die von mir ermittelten 3.994 € pro Monat entsprechen dem Stand 21.01.2021.

Diese Kosten müssen Sie als Freiberufler und Selbständiger für Ihren Stundensatz berücksichtigen
Nun reicht es nicht aus, das durchschnittliche Monatseinkommen eines Angestellten durch die Anzahl der üblichen monatlichen Arbeitsstunden zu dividieren, um Deinen Stundensatz zu ermitteln. Denn es sind schließlich noch einige zusätzliche Kosten zu berücksichtigen.

Regel Nummer 3 für Selbständige und Freiberufler: Berücksichtige die Kosten für die Sozialversicherung!

Der Arbeitgeber eines Angestellten zahlt zum Bruttogehalt von 3.994 € noch den Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherung, also Krankenkasse, Rentenversicherung und Pflegeversicherung, hinzu. Dieser Anteil beläuft sich auf 19,325 Prozent bzw. 771 Euro. Für einen korrekten Vergleich zwischen einem Angestelltengehalt und den Einkünften für Freiberufler oder Selbständige als Basis für einen angemessenen Stundensatz, beläuft sich damit das Bruttogehalt inklusive Arbeitgeberanteil auf 4.765 Euro.

Wie viele Arbeitstage hat ein Jahr? Was bedeutet das für Deinen Stundensatz als Freiberufler oder Selbständiger?
Bruttogehalt plus Sozialversicherung, logisch: Da muss man nur noch das Ergebnis durch die Anzahl der Arbeitsstunden teilen, dann steht der Stundensatz für Dich als Freelancer oder Selbständiger bereits fest. 4.765 Euro mal 12 (Monate) geteilt durch 365 Tage geteilt durch 8 (Stunden pro Tag) – macht 19,58 Euro Stundensatz.

Nummer 4 für Selbständige und Freiberufler: Du kannst nicht 365 Tage im Jahr arbeiten!

Selbstverständlich weißt Du, dass Du nicht 365 Tage im Jahr arbeiten kannst - schließlich gibt es Wochenenden und Feiertage (die viele Freiberufler und Selbständige aber nicht davon abhalten, trotzdem den ganzen Tag im Büro zu hocken und „endlich einmal in Ruhe etwas abzuarbeiten“). Man geht von durchschnittlich 21 Arbeitstagen im Monat aus, tatsächlich sind es aber deutlich weniger. Für Dich als Selbständiger bedeutet das: weniger Arbeitstage = weniger produktive Stunden. In Deinem Stundensatz müssen sich diese Gegebenheiten wiederfinden.

Regel Nummer 6 für Selbständige und Freiberufler: Denken Sie an die „unproduktiven“ Zeiten!

Von den bereits ermittelten Arbeitstagen (17,5 pro Monat) ist nicht jede eine „produktive Stunde“, die Du an Deine Kunden verrechnen (fakturieren) kannst. „Unproduktive Stunden“ sind diejenigen, die für administrative Aufgaben und Vertriebsleistungen anfallen.

Für die Weiterführung der Kalkulation zum Stundensatz für Selbständige, gehen wir in dieser Rechnung davon aus (und das ist ein optimistischer Ansatz, dass nur zwei Drittel Deiner verfügbaren Stunden produktiv ist, also 66,7 % Deiner Arbeitszeit. Dann verbleiben von den 17,5 Arbeitstagen nur noch 11,7 produktive Arbeitstage im Monat. Das wirkt sich für Deine Kalkulation zum Stundensatz folgendermaßen aus:

Kosten Tagessatz => 6.265 € : 11,7 Arbeitstage = 535,47 € netto pro Tag
Kosten Stundensatz => 6.265 € : 11,7 Arbeitstage : 8 Stunden = 66,93 € netto pro Stunde

Ohne Gewinn kein Geschäft!
Das reicht immer noch nicht. Denn in Deinem kalkuliertem Stundensatz ist noch kein Cent Gewinn enthalten. Gewinn zu erzielen, ist die oberste Pflicht eines Unternehmers!

Regel Nummer 7 für Selbständige und Freiberufler: Jeder Unternehmer, auch der Selbständige oder Freiberufler, braucht einen Gewinn!

Der Gewinn Deines Unternehmens geht in die sogenannten Rücklagen. Diese werden zum Beispiel bei notwendigen Investitionen benötigt. Auch und ganz besonders bei Freiberuflern oder Selbstständigen können mal „Durststrecken“, also Phasen mit einem Auftragsloch, auftreten – wie wir sie gerade durch die Corona-Pandemie verursacht – feststellen dürfen. Wohl dem, der jetzt Rücklagen gebildet hat. Diese reichen hoffentlich, um die Durststrecke der Akquise bis zum nächsten Kundenauftrag zu überwinden.

Kalkuliere Deinen Gewinn mit ca. 15%. Diese 15% beziehen sich nicht auf die Kosten, sondern auf die Einnahmen, also auf den Umsatz. Wenn wir aber vom Basiswert Kosten ausgehen, dann muss der Stundensatz durch 0,85 dividiert werden. Dann stimmt die Rechnung, und die Kalkulation zum Stundensatz für Selbstständige lautet nun:

Preis Tagessatz => 6.265 € : 11,7 Arbeitstage : 0,85 = 630 € netto pro Tag
Preis Stundensatz => 6.265 € : 11,7 Arbeitstage : 8 Stunden : 0,85 = 78,74 € netto pro Stunde

Deine Kalkulation für Selbständige bei den obigen Ansätzen ermittelt einen Tagessatz von 630 Euro netto und einen Stundensatz von 78,74 Euro netto – also ca. 80 Euro. Immer natürlich zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer (gerade zu Beginn der Selbstständigkeit – also einer Phase mit hohen Ausgaben und wenig Einnahmen solltest Du auf die Kleinunternehmerregelung verzichten – aber dazu in einem anderen Kapitel mehr).

Fazit: Ihr Stundensatz als Freiberufler oder Selbständiger muss viele Kriterien berücksichtigen
Hüte Dich vor „Milchmädchenrechnungen“. Du kannst nicht einfach das Gehalt eines Angestellten 1:1 auf Deine Einnahmen übertragen. Denke bei Deiner Kalkulation zum Stundensatz immer daran, dass Du weitaus mehr Kosten zu tragen hast, als ein Angestellter. Sozialversicherung, Geschäftsausstattung, Nebenkosten – all dies sind finanzielle Belastungen, die Du tragen und die sich in Deinem Stundensatz widerspiegeln müssen. Dazu kommen Krankheits- und Urlaubstage, Zeit für Büroorganisation, Buchhaltung, Akquise, Vertrieb und Marketing. Diese „unproduktiven“ Zeiten kannst Du nicht abrechnen, sie müssen daher über einen angemessenen Stundensatz ausgeglichen werden. Kalkuliere in Deinen Stundensatz unbedingt einen Gewinn ein, er ist Deine Rücklage für auftragsarme Zeiten und Dein Finanzpolster für Investitionen.

Was am Ende übrig bleibt – So viel verdienst Du tatsächlich
Dein Stundensatz als Freiberufler oder Selbständiger: Was bleibt eigentlich für Dich übrig?

Im ersten Teil dieses Artikels sind wir von einem durchschnittlichen Monatseinkommen eines Angestellten von 3.994 Euro ausgegangen und haben dies als Berechnungsgrundlage für Deinen Stundensatz verwendet.

Brutto-Jahreseinkommen

Ein Kundenpreis von 78,74 Euro netto pro Stunde ist – unter Berücksichtigung aller Kosten, Rücklagen und Zuschlägen (die Du als Angestellter ja nicht hast bzw. die für Dich übernommen werden) – dabei herausgekommen. Demgegenüber steht vergleichbar ein Bruttojahresgehalt eines Angestellten von 47.928 Euro.

Sozialversicherung

Davon müssen wir 19,325 % (bei Kinderlosen 19,575 %) für den Arbeitnehmerbeitrag der Sozialversicherungsbeiträge (für Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung) abziehen, zusammen 9.262 Euro im Jahr.

Zu versteuerndes Einkommen

Der Einkommenssteuermessbetrag ermittelt sich aus dem Bruttoeinkommen (47.928 Euro oder 3.994 Euro x 12 Monate) abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge (9.262 Euro) und 996 Euro Werbekostenpauschale. Das ergibt ein zu versteuerndes Einkommen von 37.668 Euro.

Einkommensteuer

Laut Einkommensteuertabelle 2021 (Grundtabelle 2021) ergibt sich zu diesem Bruttogehalt eine Einkommensteuer von 8.400 Euro (20 %). Des weiteren müssen von dem zu versteuernden Einkommen (37.668 Euro) 753 Euro (2,0%) für die Kirchensteuer abgezogen werden.

Nettoeinkommen

Es bleibt ein Nettoeinkommen von 28.056 Euro pro Jahr und 2.338 Euro pro Monat. Für einen Angestellten ergibt sich ein Einkommen pro Stunde (bei 169 Arbeitsstunden im Monat) von 13,83 Euro netto. Du kannst jetzt sagen, dass Dein Stundenlohn als Freiberufler ja höher liegt, weil Deine produktive Zeit nur 11,7 Tage bzw. 93,6 Stunden beträgt. Doch in Wahrheit musst Du alle Arbeitsstunden mit berücksichtigen – Du erzielst also als Selbstständiger mit einem Stundenhonorar von 80 Euro tatsächlich einen Verdienst von weniger als 14 Euro netto pro Stunde.

WICHTIG! Rücklage für die Einkommensteuer
Vergesse nie die monatliche Rücklage für Deine Einkommensteuer! In diesem Fall sind es 583 Euro pro Monat. Denn es wird Dich übel treffen, wenn nach mehr als einem Jahr die Steuernachforderung kommt und Du dieses Geld (800 Euro x 12 Monate = 9.605 Euro) bereits ausgegeben hast.

Das bezahlt der Kunde niemals!

80 Euro! „Das kann ich doch nicht an meinen Kunden berechnen. Das bezahlt der mir niemals!“ Willst Du mit Deiner Tätigkeit als Selbständiger Deinen Lebensunterhalt bestreiten? Oder etwa nicht

Nutzenargumentation statt Kostenrechtfertigung
Ja, möglicherweise verrechnet der Wettbewerber einen niedrigeren Stundensatz! Dann hast Du ein Problem in der Findung des richtigen Stundensatzes im Spannungsfeld Deiner Kosten, den Preisvorstellungen Deines Kunden und dem Marktpreis. Jetzt gilt es dem Kunden klarzumachen, warum er diesen Stundensatz akzeptieren muss. Aber Vorsicht: Begehe nicht den Fehler, Deine Kosten zu rechtfertigen, sondern stelle die Vorteile und den Kundennutzen überzeugend dar. Wie man das macht, dazu in einem anderen Artikel gerne mehr.

Konkurrenzloser Stundensatz oder am Rande des Machbaren?

Stelle Dir folgende Fragen – solltest du für Dich einen niedrigeren Stundensatz kalkuliert haben:

Wie sorgt Du vor für den Krankheitsfall?

Welche Vorsorge triffst Du für Deine Rente (dieser Betrag vom Netto ist in der oben

genannten Rechnung noch gar nicht enthalten)?

Was machst Du im Falle der Arbeitslosigkeit?

Wie willst Du die Einkommensteuer finanzieren?

Wie lange hältst Du es durch, 250 Stunden pro Monat zu arbeiten?

Haben Deine Kunden für Dich im Monat 250 Stunden Zeit?

Wann erbringst Du die Zeit für die administrativen Büroarbeiten?

Wer macht bei Dir das Marketing und den Vertrieb?



Fazit zur Kalkulation des Stundensatzes für Selbstständige und Freelancer
Sollte Dir der Gedanke kommen, dass Dein Stundensatz zu hoch sein könnte, denke immer an die oben stehende Rechnung. Deine Arbeit als Selbständiger oder
Freiberufler MUSS mindestens das einbringen, was ein Angestellter im Durchschnitt verdient. Setzen niemals weniger als 50 Euro Stundensatz an, besser sind mindestens 80 Euro.

Ehrlich gerechnet solltest Du aber einen Stundensatz von mindestens 90 Euro als Richtgröße ansetzen. Dafür darf ein Kunde natürlich auch gute Arbeit erwarten. Stelle Deine Vorteile heraus, aber tappe nicht in die Rechtfertigungsfalle.

Entscheidend sind die Aufwendungen, die Du zusätzlich im Büro erbringen musst und die Dir das Marketing und der Vertrieb abverlangen. Diese Aufwendungen können bei anspruchsvollen Selbstständigen mit relativ kurzen Einsätzen bei Deinen Kunden durchaus 50 Prozent der verfügbaren Arbeitszeit ausmachen. Dann sind sogar Stundensätze um 100 Euro und mehr durchaus berechtigt.

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Neunzehn58

von Jürgen Pagel 06 Mai, 2024
Jeder Fotograf kennt Phasen, in denen man seine Kamera am liebsten in irgendeiner verstauben lassen möchte. Frust baut sich auf, die Motivation ist auf dem Tiefpunkt angelangt.
05 Mai, 2024
Warum ein Wasserzeichen bzw. eine Signatur? Grundsätzlich ist jede Fotografie urheberrechtlich geschützt. Daran ändert auch ein Verkauf des Bildes nichts. Das Urheberrecht verbleibt beim Eigentümer, dem Ersteller der Fotografie. Wird das Bild gegen den Willen (außerhalb eines Vertragswerkes) des Eigentümers verwendet, stellt dies einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Der Rechteinhaber ist somit berechtigt, einen Schadensersatz geltend zu machen. Die Spanne liegt nach geltender Rechtsprechung zwischen 50-375 Euro pro Bild - je nachdem, ob das Bild gewerblich genutzt wurde oder lediglich der Urheber nicht genannt worden ist. Allerdings handelt es sich in der Rechtsprechung jeweils um Einzelfälle. Eine anwaltliche Beratung ist in jedem Fall vorzuziehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Bild durch eine Signatur geschützt wurde oder nicht, denn dieser Umstand ändert nichts am Urheberrecht.
von Jürgen Pagel 29 Apr., 2024
Folgende beiden Aussagen finden sich im Netz und hört man in diversen Workshops immer wieder mit der sicherlich guten Absicht, einem Anfänger den Spaß an der Fotografie nicht zu vermiesen. Aber stimmt das wirklich oder ist nur die halbe Wahrheit. Wie so oft lautet die Antwort des vielzitierten Radio Eriwan*): „Im Prinzip ja. Aber es kommt darauf an …“. Auf was es ankommt und unter welchen Voraussetzungen diese „Weisheiten“ eine unbefriedigende Antwort darstellen, möchte ich dem nachfolgenden Beitrag erläutern.
von Jürgen Pagel 23 Apr., 2024
Die Darstellung des Hintergrundes wird maßgeblich durch die Brennweite beeinflusst. Bei gleicher Blende (hier f/2.8), die für Schärfentiefe verantwortlich ist, verändert sich die Bildwirkung bei verschiedenen Brennweiten maßgeblich.
von Jürgen Pagel 22 Apr., 2024
Ich bin mir bewusst, dass dies ein langer Text ist und viele das nicht gerne lesen. Aber keiner kann sagen „Das habe ich nicht gewusst“. Ich bin auch kein Freund von Aussagen wie „dieses Objektiv musst Du haben“ oder „das ist das Beste“ oder „kaufe diese Kamera oder keine“. Das ist alles sehr vielschichtiger, als es auf den ersten Blick den Anschein hat, und bedarf sorgfältiger Überlegungen, um nicht in die Kostenfalle zu tappen oder dem G.A.S. (Gear Acquisition Syndrome) zu verfallen.
von Jürgen Pagel 21 Apr., 2024
Food-Fotografie ist kein Hexenwerk. Jedem können großartige Food-Fotos gelingen. Statt mehrere Flat-Lays zu kaufen – diese sind im Verbund teuer (ca. 400 Euro für 5-8 Stück), reicht auch eine Tischlerplatte, die entsprechend lackiert werden kann. Anleitungen dazu finden sich im Internet. Abschatter und Reflektoren gehören zur Ausrüstung eines jeden Fotografen. Und wer sich an das Blitzen nicht herantraut, fotografiert mit Tageslicht. Der Einstieg ist einfach. Mit der nötigen Übung und immer besser werdenden Ergebnissen kommt die Professionalität.
von Jürgen Pagel 17 Apr., 2024
Im Prinzip gilt ein allgemeines Betretungsrecht der freien Landschaft. Doch das bedeutet nicht, man darf überall und jederzeit herumspazieren. So sind Naturschutzgebiete ebenso tabu wie dauerhaft genutzte Flächen, etwa Weinberge oder Obstkulturen. Das heißt, sie dürfen nur auf Wegen betreten werden. Felder, Wiesen und Weiden sind tabu, wenn sie in einer Nutzung sind. Das heißt, zwischen Aussaat und Ernte beziehungsweise bis zur Mahd hat außer dem Landwirt niemand etwas auf den Flächen zu suchen. Das gilt auch, wenn kein Zaun und kein Schild extra darauf hinweisen. Auch gilt – das ist in den Landesverordnungen geregelt – in der Brut- und Setzzeit eine Leinenpflicht für Hunde.
von Jürgen Pagel 11 Apr., 2024
Spontan ist prima. Spontan ist spannend. Aber selbst spontane Fotos bedürfen in der Kamera einer gewissen Grundeinstellung, damit es schnell geht, wenn es darauf ankommt.
von Jürgen Pagel 09 Apr., 2024
Aus "Lichtwerk.Design" wird Neunzehn58. Dieser ungewöhnliche Name hat mein Geburtsjahr als Hintergrund und findet im Internet in diesem Zusammenhang keine Verwendung - außer als Domain für den Relaunch. Das ist gut so. Nicht so gut waren häufige Verwechslungen mit dem Namen Lichtwerk.Design, den sich offensichtlich viele zu eigen gemacht haben. Meine Homepage ist (aus technischen Gründen) weiterhin auch unter https://lichtwerk.design erreichbar. Neunzehn58 wird auf diese Page weitergeleitet, so dass Sie mit beiden Webadressen zum gleichen Ziel kommen.
von Jürgen Pagel 09 Apr., 2024
… so ein paar Dinge, die müssen einfach raus. Ihr kennt das, oder? Was mir in der letzten Zeit in der Fotografieszene echt auf den Zeiger geht (inspiriert von Cliff Kapatais).
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