Die Natur ist für alle da - oder?

Jürgen Pagel

Die Natur ist für alle da - oder?

Man kann immer wieder nur an den gesunden Menschenverstand appellieren und nein, ich bin weder Blockwart noch irgendeiner, der sonst nichts zu tun hat.

Aber wenn sich immer mehr Fotografen und sogenannte Naturliebende nicht an ein paar Grundregeln halten, muss man sich nicht wundern, wenn der Bauer sauer und das Naturerlebnis zunehmend beschränkt wird.
Ich wohne in einer Gegend, in der es noch sehr viele Obstwiesen gibt. Da ist das Klauen von Obst noch eines der harmloseren Delikte. Da kommen Menschen mit PKW und Anhänger auf die Wiese gefahren und stehlen kistenweise Obst. Und nein, das sind nicht die Besitzer der Grundstücke. Für die gibt es dann nichts mehr zu holen. Das ist um so trauriger, als dass die Früchte dieser Streuobstwiesen zu Apfelsaft, Kirschwasser oder Pflaumenschnaps verarbeitet werden (sollen), also einen Teil des Einkommens der Eigner darstellen.

Da wird auf Wiesen ein Picknick gemacht, der Müll liegen gelassen und im schlimmsten Fall ein Grillfeuerchen gemacht. Also auf privaten Grundstücken, die zwar nicht eingezäunt sind, aber auf Grund ihrer Abgrenzung einwandfrei als solche erkennbar sind. Und wenn dann doch mal einer einen Zaun drumherum zieht, ist der Jammer groß, weil man sich am freien Zugang zur Natur behindert sieht.

Die Rechtslage in Deutschland ist eindeutig 
Im Prinzip gilt ein allgemeines Betretungsrecht der freien Landschaft. Doch das bedeutet nicht, man darf überall und jederzeit herumspazieren. So sind Naturschutzgebiete ebenso tabu wie dauerhaft genutzte Flächen, etwa Weinberge oder Obstkulturen. Das heißt, sie dürfen nur auf Wegen betreten werden.
Felder, Wiesen und Weiden sind tabu, wenn sie in einer Nutzung sind. Das heißt, zwischen Aussaat und Ernte beziehungsweise bis zur Mahd hat außer dem Landwirt niemand etwas auf den Flächen zu suchen. Das gilt auch, wenn kein Zaun und kein Schild extra darauf hinweisen. Auch gilt – das ist in den Landesverordnungen geregelt – in der Brut- und Setzzeit eine Leinenpflicht für Hunde.

Selfie kann mehrere Tausend Euro Kosten
Die Landschaft und eben auch Felder und Wiesen sind eben kein rechtsfreier Raum. Wer das anders sieht, muss mit Strafen rechnen. So kann der liegen gelassene Hundehaufen mit 50 Euro zu Buche schlagen, selbst eine einfache Bananenschale mit 25 Euro. Wer einen Acker betritt, kann in Baden-Württemberg beispielsweise mit bis zu 15.000 Euro möglichem Bußgeld belangt werden. Zu der Ordnungswidrigkeit können Schadenersatzansprüche des Landwirts kommen.

Kommunikation hilft
Wer auf Fotos aus dem Raps- oder dem Weizenfeld nicht verzichten möchte, sollte reden. Und zwar mit dem Eigentümer. Klar muss man sich dann auch mit einer Ablehnung zufriedengeben. Aber der Ansatz eines vorsichtigen Anfragens ist auf jeden Fall der richtige Weg.

Vorsicht bei kommerziellen Shootings
Was für den Privatmann oder die Privatfrau gilt, hat bei gewerblichen Shootings keine Gültigkeit. Hier herrscht ein generelles Betretungsverbot. Die bayerische Landesregierung geht gegen gewerbliche Fotografen, die Tagesausflüge und Workshops zwecks Fotografie in der freien Natur ohne Genehmigung der Behörden anbieten, mittlerweile rigoros vor. Wie das in anderen Bundesländern gehandhabt wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber es wäre sicher von vorteilhaft, zuvor auf dem zuständigen Rathaus nachzufragen, ob ein solches Treiben in Ordnung geht. Das erspart unter Umständen hohe Geldstrafen und eine Menge Ärger.

Grundsatz
Ein Aufenthalt in der Natur sollte stets von dem Gedanken beseelt sein, alles so zu verlassen, wie man es vorgefunden hat. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber die Erfahrung lehrt, dass nicht alle das so handhaben.
Oberste Fotografenregel: Alles so belassen, wie es ist und wenn es doch einmal verändert werden muss (Äste, Zweige, Laub beseitigen oder ähnliches) – der Bildkomposition zuliebe, dann bitte wieder zurücklegen.

©2024 Jürgen Pagel | Neunzehn58.com

Neunzehn58

von Jürgen Pagel 06 Mai, 2024
Jeder Fotograf kennt Phasen, in denen man seine Kamera am liebsten in irgendeiner verstauben lassen möchte. Frust baut sich auf, die Motivation ist auf dem Tiefpunkt angelangt.
05 Mai, 2024
Warum ein Wasserzeichen bzw. eine Signatur? Grundsätzlich ist jede Fotografie urheberrechtlich geschützt. Daran ändert auch ein Verkauf des Bildes nichts. Das Urheberrecht verbleibt beim Eigentümer, dem Ersteller der Fotografie. Wird das Bild gegen den Willen (außerhalb eines Vertragswerkes) des Eigentümers verwendet, stellt dies einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Der Rechteinhaber ist somit berechtigt, einen Schadensersatz geltend zu machen. Die Spanne liegt nach geltender Rechtsprechung zwischen 50-375 Euro pro Bild - je nachdem, ob das Bild gewerblich genutzt wurde oder lediglich der Urheber nicht genannt worden ist. Allerdings handelt es sich in der Rechtsprechung jeweils um Einzelfälle. Eine anwaltliche Beratung ist in jedem Fall vorzuziehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Bild durch eine Signatur geschützt wurde oder nicht, denn dieser Umstand ändert nichts am Urheberrecht.
von Jürgen Pagel 29 Apr., 2024
Folgende beiden Aussagen finden sich im Netz und hört man in diversen Workshops immer wieder mit der sicherlich guten Absicht, einem Anfänger den Spaß an der Fotografie nicht zu vermiesen. Aber stimmt das wirklich oder ist nur die halbe Wahrheit. Wie so oft lautet die Antwort des vielzitierten Radio Eriwan*): „Im Prinzip ja. Aber es kommt darauf an …“. Auf was es ankommt und unter welchen Voraussetzungen diese „Weisheiten“ eine unbefriedigende Antwort darstellen, möchte ich dem nachfolgenden Beitrag erläutern.
von Jürgen Pagel 23 Apr., 2024
Die Darstellung des Hintergrundes wird maßgeblich durch die Brennweite beeinflusst. Bei gleicher Blende (hier f/2.8), die für Schärfentiefe verantwortlich ist, verändert sich die Bildwirkung bei verschiedenen Brennweiten maßgeblich.
von Jürgen Pagel 22 Apr., 2024
Ich bin mir bewusst, dass dies ein langer Text ist und viele das nicht gerne lesen. Aber keiner kann sagen „Das habe ich nicht gewusst“. Ich bin auch kein Freund von Aussagen wie „dieses Objektiv musst Du haben“ oder „das ist das Beste“ oder „kaufe diese Kamera oder keine“. Das ist alles sehr vielschichtiger, als es auf den ersten Blick den Anschein hat, und bedarf sorgfältiger Überlegungen, um nicht in die Kostenfalle zu tappen oder dem G.A.S. (Gear Acquisition Syndrome) zu verfallen.
von Jürgen Pagel 21 Apr., 2024
Food-Fotografie ist kein Hexenwerk. Jedem können großartige Food-Fotos gelingen. Statt mehrere Flat-Lays zu kaufen – diese sind im Verbund teuer (ca. 400 Euro für 5-8 Stück), reicht auch eine Tischlerplatte, die entsprechend lackiert werden kann. Anleitungen dazu finden sich im Internet. Abschatter und Reflektoren gehören zur Ausrüstung eines jeden Fotografen. Und wer sich an das Blitzen nicht herantraut, fotografiert mit Tageslicht. Der Einstieg ist einfach. Mit der nötigen Übung und immer besser werdenden Ergebnissen kommt die Professionalität.
von Jürgen Pagel 11 Apr., 2024
Spontan ist prima. Spontan ist spannend. Aber selbst spontane Fotos bedürfen in der Kamera einer gewissen Grundeinstellung, damit es schnell geht, wenn es darauf ankommt.
von Jürgen Pagel 09 Apr., 2024
Aus "Lichtwerk.Design" wird Neunzehn58. Dieser ungewöhnliche Name hat mein Geburtsjahr als Hintergrund und findet im Internet in diesem Zusammenhang keine Verwendung - außer als Domain für den Relaunch. Das ist gut so. Nicht so gut waren häufige Verwechslungen mit dem Namen Lichtwerk.Design, den sich offensichtlich viele zu eigen gemacht haben. Meine Homepage ist (aus technischen Gründen) weiterhin auch unter https://lichtwerk.design erreichbar. Neunzehn58 wird auf diese Page weitergeleitet, so dass Sie mit beiden Webadressen zum gleichen Ziel kommen.
von Jürgen Pagel 09 Apr., 2024
… so ein paar Dinge, die müssen einfach raus. Ihr kennt das, oder? Was mir in der letzten Zeit in der Fotografieszene echt auf den Zeiger geht (inspiriert von Cliff Kapatais).
von Jürgen Pagel 06 Apr., 2024
Der Algorithmus von Facebook, Instagram, WhatsApp & Co. macht nicht nur einem Content Creator das Leben schwer. Jeder und jede, die mit dem Ziel, Zugriffe auf dem eigenen Account zu generieren, muss sich mit diesem Thema auseinandersetzen. Auf YouTube beklagen sich zunehmend Kanalinhaber, die bisher hohe und stets zunehmende Zugriffe zu verbuchen hatten, über rückläufige Zuschauerzahlen. Instagram „lebt“ zwischenzeitlich nur noch von Reels und auch bei diesen ist es unumgänglich, sich mit den Gemeinheiten des Algorithmus auseinanderzusetzen. Es reicht nicht, ein Reel zu posten und darauf zu vertrauen, dass es von möglichst vielen Usern angesehen wird.
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