Heute mal in eigener Sache

Jürgen Pagel

Hund - Auto -Sommer

"Eigentlich" ist das ja ein Fotoblog, aber das Thema an sich ist mir einfach wichtig - so wichtig, als das ich es in meinem Blog gerne zur Diskussion stellen möchte. Vielleicht ist ja der eine oder andere Hundeliebhaber dabei, der meine Gedanken teilt. Gerne stelle ich mich jedoch der Diskussion, wenn jemand anderer Meinung sein sollte.

Immer wieder gibt es im wahrsten Sinne des Wortes hitzige Diskussionen über Tiere im Auto.
Von Zurücklassen ist die Rede, dem drohenden Hitzetod. Passanten sind aufgefordert, Polizei und Feuerwehr zu rufen und ggf. alles zu unternehmen, um diese Tiere – vornehmlich Hunde – aus dem Fahrzeug zu befreien, notfalls durch Einschlagen der Scheibe.

Schuld an diesen Diskussionen sind – man möchte fast sagen wie immer – die Medien, die reißerisch, nach Schlagzeilen lechzend, das berühmte Sommerloch füllen wollen, ohne sich die Mühe der Differenzierung zu machen und ohne fach- wie sachgerecht recherchieren.

Richtig ist: ein Hund gehört selbst bei geöffneten Scheiben des Fahrzeuges nicht in die Sonne. Direkte Sonneneinstrahlung bewirkt bei 30 Grad Außentemperatur bereits nach 30 Minuten eine Temperatur im Innenraum von ca. 46 Grad. Das ist eindeutig zu viel.

Richtig ist aber auch, dass im Schatten bei geöffneten Fenstern diese Temperatur bei weitem nicht erreicht wird, sondern auf dem Niveau der Außentemperatur liegt.
Schließlich geht jeder verantwortungsbewusste Hundebesitzer auch bei Sonnenschein spazieren oder sitzt mit seinem Hund auf der Terrasse. Und große wie kleine Hunde spielen bei Außentemperaturen um die 35 Grad gerne auf Wiesen – ungeachtet der hohen Belastung. Solange sie das freiwillig tun und darauf geachtet wird, dass ausreichend Wasser zur Verfügung steht, ist das auch kein Problem.

In Ländern wie Spanien oder Italien ist das auch kein Gegenstand von Diskussionen. Dort laufen die Hunde im Hof während der Sommermonate auch umher – bei deutlich höheren Temperaturen, als wir in Deutschland haben.

Noch einmal in aller Deutlichkeit: ein Hund hat auf einem Supermarkt-Parkplatz oder bei Geschäftsbesuchen im Fahrzeug in der prallen Sonne stehend nichts zu suchen. 

Steht jedoch ein Schattenplätzchen zur Verfügung und ist sich der Halter des Sonnenverlaufs bewusst, spricht nichts dagegen, den Hund im Auto zu lassen!
Entgegen der landläufigen Meinung ist es auch grundsätzlich nicht verboten, einen Hund im Auto zu belassen. Zumal es keinen Unterschied macht, ob sich der Hund im Heck eines Kombis während der achtstündigen Autofahrt an den Gardasee in der Box mit oder dem Beisein des Halters befindet. Gerade diese Boxen im Heckbereich sind während der gesamten Fahrt oftmals der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt, während die Klimaanlage auf den Fußraum des Fahrers und Beifahrers beschränkt bleibt. Gerade in einem Stau kann so die vermeintlich sichere Box zur Todesfalle werden.
Oftmals lässt sich das für einen Hundehalter auch gar nicht anders bewerkstelligen. Nicht jeder Hund ist zu Hause allein für Stunden gut aufgehoben. Zu Hause einen Hund über 2-3 Stunden in einen Kennel zu sperren, was allgemein für durchaus machbar gilt, ist nicht unbedingt die bessere Lösung und muss unter Umständen über Monate trainiert werden. Durch Stau, Panne oder Unfall kann sich der Aufenthalt über einen deutlich längeren Zeitraum hinziehen, was die Verletzungsgefahr im Käfig oder Kennel deutlich erhöht. Darüber zu berichten ist jedoch bei weitem nicht so spektakulär, wie die Notwendigkeit, Scheiben an einem Auto einzuschlagen, um einen Hund aus seinem Schattenplatz zu befreien.

Steht also der Hund im Schatten – evtl. sogar in einer kühlen Tiefgarage – sind keinerlei Bedenken anzumelden.

Wenn sich vermeintliche Tierschützer mit dem gleichen Engagement für das Wohl der Tiere auf Transporten zum Schlachter einsetzen würden, wie sie das für Hunde im Auto im Grundsätzlichen ohne jedwede Differenzierung tun, wäre auch diesen Tieren besser geholfen. Und wenn die Mehrheit der Bevölkerung auf den Verzehr von Billig-Fleisch aus dem Supermarkt verzichten würde, müssten nicht so viele Tiere quer durch Europa gefahren werden.

Wie immer ist eine Versachlichung der Diskussion dringend von Nöten. Folgende Ratschläge sollten beachtet werden.
Finden Sie einen Hund in einer Gefahrsituation vor (geschlossene Fenster, direkter Sonneneinfluss) und zeigt der Hund bereits deutliche Zeichen von Schwäche (Bewegungsverarmung, Reaktionslosigkeit – Hecheln allein ist kein Zeichen dafür, dass es dem Hund schlecht geht), handeln Sie sofort. Rufen Sie Polizei und/ oder ggf. die Feuerwehr. Diese können eine Autotür auch ohne Beschädigung des Fahrzeuges öffnen.
Wenn Sie sich dazu entscheiden, eine Autoscheibe einzuschlagen, seien Sie sich der Splitterwirkung bewusst (Verletzungsgefahr auch für den Hund) und v.a. der Tatsache, dass Sie dabei eine Sachbeschädigung begehen, für die Sie ggf. haftbar gemacht werden können. Da es sich um Vorsatz handelt, kommt Ihre eigene Haftpflicht für den entstandenen Schaden, der leicht in einen vierstelligen Bereich gerät, nicht auf. Deswegen ist es unbedingt ratsam, auf das Eintreffen der Polizei zu warten, die in aller Regel auch zunächst versuchen wird, den Halter des Fahrzeuges ausfindig zu machen.
Beteiligen Sie sich nicht an diesen Diskussionen emotional, sondern rufen Sie zur Versachlichung auf. Damit dienen Sie der Sache an sich mehr als durch emotionsgeladene Handlungen.

Warum schreibe ich das? Als verantwortungsbewusster Hundehalter muss ich leider solche Diskussionen mindestens einmal pro Woche führen.
Mein Hund ist während meiner Geschäftsbesuche stets bei mir. Mein Beruf bringt es mit sich, dass ich viel unterwegs bin und als Fotograf Kunden außerhalb meines Studios bedienen muss. Dabei dauern die Aufenthalte selten länger als eine halbe Stunde bis maximal 45 Minuten. Sollte ein längerer Aufenthalt erforderlich sein, bekommt der Hund bei einem kleinen Spaziergang die Bewegung, die er braucht. Er ist mein Partner, mein Freund und liebt es, an meiner Seite zu sein. Dort fühlt er sich sichtlich wohler als allein zu Hause. Dabei steht ihm während des Parkens das gesamte Fahrzeug (beide Vordersitze) uneingeschränkt und frei von einem Gurt zur Verfügung. Die Parkmöglichkeiten sind stets so gewählt, dass er entweder dauerhaft auf einem Schattenplatz oder auf einem Tiefgaragenplatz steht. Der Innenraum ist Temperaturüberwacht und übersteigt keinesfalls die Außentemperatur. Er hat auch nicht zu wenig Bewegung – im Gegenteil. Der GPS-Tracker zeigt an, dass er durchschnittlich 70% mehr Bewegung hat als andere vergleichbaren Hunde seiner Größe und seiner Rasse. Mit anderen Worten: diesem Hund geht es deutlich besser als seinem Herrchen. Dennoch kommt es regelmäßig zu unnötigen Diskussionen, die durch die öffentliche Meinung angefacht werden. Das nervt. Nicht nur mich, sondern auch andere mir bekannte Hundehalter, die sehr viel Zeit mit ihrem Tier verbringen und keine Kosten und Mühen scheuen, es dem Tier gutgehen zu lassen. Diesen pauschal Unverantwortlichkeit zu unterstellen, ohne zu differenzieren, scheint mittlerweile ein Zeichen unserer Zeit geworden zu sein.

©2023 Jürgen Pagel | Lichtwerk.Design

Neunzehn58

von Jürgen Pagel 06 Mai, 2024
Jeder Fotograf kennt Phasen, in denen man seine Kamera am liebsten in irgendeiner verstauben lassen möchte. Frust baut sich auf, die Motivation ist auf dem Tiefpunkt angelangt.
05 Mai, 2024
Warum ein Wasserzeichen bzw. eine Signatur? Grundsätzlich ist jede Fotografie urheberrechtlich geschützt. Daran ändert auch ein Verkauf des Bildes nichts. Das Urheberrecht verbleibt beim Eigentümer, dem Ersteller der Fotografie. Wird das Bild gegen den Willen (außerhalb eines Vertragswerkes) des Eigentümers verwendet, stellt dies einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Der Rechteinhaber ist somit berechtigt, einen Schadensersatz geltend zu machen. Die Spanne liegt nach geltender Rechtsprechung zwischen 50-375 Euro pro Bild - je nachdem, ob das Bild gewerblich genutzt wurde oder lediglich der Urheber nicht genannt worden ist. Allerdings handelt es sich in der Rechtsprechung jeweils um Einzelfälle. Eine anwaltliche Beratung ist in jedem Fall vorzuziehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Bild durch eine Signatur geschützt wurde oder nicht, denn dieser Umstand ändert nichts am Urheberrecht.
von Jürgen Pagel 29 Apr., 2024
Folgende beiden Aussagen finden sich im Netz und hört man in diversen Workshops immer wieder mit der sicherlich guten Absicht, einem Anfänger den Spaß an der Fotografie nicht zu vermiesen. Aber stimmt das wirklich oder ist nur die halbe Wahrheit. Wie so oft lautet die Antwort des vielzitierten Radio Eriwan*): „Im Prinzip ja. Aber es kommt darauf an …“. Auf was es ankommt und unter welchen Voraussetzungen diese „Weisheiten“ eine unbefriedigende Antwort darstellen, möchte ich dem nachfolgenden Beitrag erläutern.
von Jürgen Pagel 23 Apr., 2024
Die Darstellung des Hintergrundes wird maßgeblich durch die Brennweite beeinflusst. Bei gleicher Blende (hier f/2.8), die für Schärfentiefe verantwortlich ist, verändert sich die Bildwirkung bei verschiedenen Brennweiten maßgeblich.
von Jürgen Pagel 22 Apr., 2024
Ich bin mir bewusst, dass dies ein langer Text ist und viele das nicht gerne lesen. Aber keiner kann sagen „Das habe ich nicht gewusst“. Ich bin auch kein Freund von Aussagen wie „dieses Objektiv musst Du haben“ oder „das ist das Beste“ oder „kaufe diese Kamera oder keine“. Das ist alles sehr vielschichtiger, als es auf den ersten Blick den Anschein hat, und bedarf sorgfältiger Überlegungen, um nicht in die Kostenfalle zu tappen oder dem G.A.S. (Gear Acquisition Syndrome) zu verfallen.
von Jürgen Pagel 21 Apr., 2024
Food-Fotografie ist kein Hexenwerk. Jedem können großartige Food-Fotos gelingen. Statt mehrere Flat-Lays zu kaufen – diese sind im Verbund teuer (ca. 400 Euro für 5-8 Stück), reicht auch eine Tischlerplatte, die entsprechend lackiert werden kann. Anleitungen dazu finden sich im Internet. Abschatter und Reflektoren gehören zur Ausrüstung eines jeden Fotografen. Und wer sich an das Blitzen nicht herantraut, fotografiert mit Tageslicht. Der Einstieg ist einfach. Mit der nötigen Übung und immer besser werdenden Ergebnissen kommt die Professionalität.
von Jürgen Pagel 17 Apr., 2024
Im Prinzip gilt ein allgemeines Betretungsrecht der freien Landschaft. Doch das bedeutet nicht, man darf überall und jederzeit herumspazieren. So sind Naturschutzgebiete ebenso tabu wie dauerhaft genutzte Flächen, etwa Weinberge oder Obstkulturen. Das heißt, sie dürfen nur auf Wegen betreten werden. Felder, Wiesen und Weiden sind tabu, wenn sie in einer Nutzung sind. Das heißt, zwischen Aussaat und Ernte beziehungsweise bis zur Mahd hat außer dem Landwirt niemand etwas auf den Flächen zu suchen. Das gilt auch, wenn kein Zaun und kein Schild extra darauf hinweisen. Auch gilt – das ist in den Landesverordnungen geregelt – in der Brut- und Setzzeit eine Leinenpflicht für Hunde.
von Jürgen Pagel 11 Apr., 2024
Spontan ist prima. Spontan ist spannend. Aber selbst spontane Fotos bedürfen in der Kamera einer gewissen Grundeinstellung, damit es schnell geht, wenn es darauf ankommt.
von Jürgen Pagel 09 Apr., 2024
Aus "Lichtwerk.Design" wird Neunzehn58. Dieser ungewöhnliche Name hat mein Geburtsjahr als Hintergrund und findet im Internet in diesem Zusammenhang keine Verwendung - außer als Domain für den Relaunch. Das ist gut so. Nicht so gut waren häufige Verwechslungen mit dem Namen Lichtwerk.Design, den sich offensichtlich viele zu eigen gemacht haben. Meine Homepage ist (aus technischen Gründen) weiterhin auch unter https://lichtwerk.design erreichbar. Neunzehn58 wird auf diese Page weitergeleitet, so dass Sie mit beiden Webadressen zum gleichen Ziel kommen.
von Jürgen Pagel 09 Apr., 2024
… so ein paar Dinge, die müssen einfach raus. Ihr kennt das, oder? Was mir in der letzten Zeit in der Fotografieszene echt auf den Zeiger geht (inspiriert von Cliff Kapatais).
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