Erneute Rückrufaktion bei der Nikon Z8?

Jürgen Pagel

Erneuter Rückruf der Nikon Z8?

Rückrufaktionen sind quer durch alle Branchen keine Seltenheit. Sie betreffen heutzutage überwiegend Probleme mit der Elektronik.
Anders bei der "neuen" Nikon Z8. Bei einigen Kameras kann das Objektiv nicht an der Kamera befestigt werden. Nikon gibt dabei die Möglichkeit, betroffene Kameras anhand der Seriennummer zu prüfen. Hier geht es zur Nikon-Webseite.

Bahnt sich nun ein erneuter Rückruf an?
Wie das Magazin PhotoGrafix berichtet, scheint es bei einigen Besitzern zu einer Lockerung der Befestigungsösen gekommen zu sein, was zumindest in einem beschriebenen Fall dazu führte, dass die Kamera zu Boden fiel und anschließend nicht mehr zu nutzen war.
Nikon selbst hat sich anscheinend dahingehend geäußert, dass dieses Problem nicht unbekannt sei und man im Rahmen der ersten Rückrufaktion dies überprüfen wolle.


Was bedeuten solche Rückrufaktionen?
Man darf wohl davon ausgehen, dass es sich nicht um eine neue Form der Kundenbindung handelt - das ginge anders besser. Und grundsätzlich können dort, wo Menschen arbeiten auch Fehler verursacht werden.
Traditionell werden Kameras, einschließlich Systemkameras, teilweise in Handarbeit hergestellt. In den letzten Jahren haben jedoch viele Hersteller zunehmend automatisierte Produktionsprozesse und Robotertechnik in ihre Fertigungslinien integriert, um die Effizienz und Genauigkeit zu erhöhen und die Produktionskosten zu senken.
Einige Komponenten, wie z. B. Linsen und Sensoren, erfordern aufgrund ihrer technischen Komplexität und Präzision immer noch eine gewisse Handarbeit. Es ist auch möglich, dass einige hochwertige oder spezialisierte Kameras mehr Handarbeit erfordern, um sicherzustellen, dass sie den hohen Qualitätsstandards entsprechen.
Man darf davon ausgehen, dass vollautomatisierte Fertigungsprozesse auf dem Vormarsch sind. 
Ob die bekannten Fehler bei Nikon in der Fertigung mittels Handarbeit zu suchen sind, weiß ich nicht.
Ich weiß jedoch, dass die Rücksendung einer Kamera ins Produktionsland eine mehrwöchige Ausfallzeit bedeutet. 

Für einen Hobbyfotografen mag das noch einigermaßen akzeptabel sein - für einen Profifotografen ist es das jedoch nicht. Schon mal gar nicht bei der Z8, die für den professionellen Einsatz eher gedacht ist, als für die Hobbyfotografie. 4.600 Euro + Objektiv (500 - 1.000 Euro) sind schon ein ordentlicher Betrag, den ein Hobbyist wohl kaum auszugeben bereit ist. Glücklich kann sich derjenige schätzen, der eine solche Kamera bei einem autorisierten Händler erstanden hat. Dort dürfte er u.U. mit einer Ersatzkamera für die Dauer der Instandsetzung rechnen. Derjenige, der im Katalog gekauft hat, genießt diesen Vorzug wohl eher nicht.
Vor allem aber verlieren potenzielle Kunden das Vertrauen. Und bei jedem Kauf auf dem Gebrauchtmarkt wird künftig zu überprüfen sein, um welches Modell es sich konkret handelt und ob die anstehenden Reparaturen auch tatsächlich durchgeführt wurden. Das macht den Kauf nicht einfacher - auch wenn man durchaus beim Kauf einer wenig genutzten Kamera einiges an Geld sparen kann.

So kam es auch in der Vergangenheit (jüngst 2022 bei der Canon R5C oder 2005 bei Fujifilm und Nikon) immer wieder zu Rückrufaktionen. Man kann nur hoffen, dass sich dies nicht so entwickelt, wie in der Fahrzeugindustrie, wo Käufer neuer Modellpaletten allzuoft als "Versuchskaninchen" missbraucht werden, um im Nachhinein neue Software aufzuspielen oder Bauteile auszutauschen, von denen man hoffte, dass diese schon ihren Dienst verrichten werden. Man muss eben nur lange genug warten, bis sich eine große Zahl an Kunden beschweren.

Bis dahin bleibt den Besitzern einer neuen Z8 nur die Empfehlung, vor jedem Gebrauch den Sitz der Gurtösen auf Festigkeit zu prüfen bzw. gleich einen Cage zu nutzen, an dem der Gurt befestigt wird. Denn der Schaden kann immens sein, fällt die Kamera einschließlich eines teuren Objektivs aus Brusthöhe auf den Asphalt.

©2023 Jürgen Pagel | Lichtwerk.Design

Neunzehn58

von Jürgen Pagel 06 Mai, 2024
Jeder Fotograf kennt Phasen, in denen man seine Kamera am liebsten in irgendeiner verstauben lassen möchte. Frust baut sich auf, die Motivation ist auf dem Tiefpunkt angelangt.
05 Mai, 2024
Warum ein Wasserzeichen bzw. eine Signatur? Grundsätzlich ist jede Fotografie urheberrechtlich geschützt. Daran ändert auch ein Verkauf des Bildes nichts. Das Urheberrecht verbleibt beim Eigentümer, dem Ersteller der Fotografie. Wird das Bild gegen den Willen (außerhalb eines Vertragswerkes) des Eigentümers verwendet, stellt dies einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Der Rechteinhaber ist somit berechtigt, einen Schadensersatz geltend zu machen. Die Spanne liegt nach geltender Rechtsprechung zwischen 50-375 Euro pro Bild - je nachdem, ob das Bild gewerblich genutzt wurde oder lediglich der Urheber nicht genannt worden ist. Allerdings handelt es sich in der Rechtsprechung jeweils um Einzelfälle. Eine anwaltliche Beratung ist in jedem Fall vorzuziehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Bild durch eine Signatur geschützt wurde oder nicht, denn dieser Umstand ändert nichts am Urheberrecht.
von Jürgen Pagel 29 Apr., 2024
Folgende beiden Aussagen finden sich im Netz und hört man in diversen Workshops immer wieder mit der sicherlich guten Absicht, einem Anfänger den Spaß an der Fotografie nicht zu vermiesen. Aber stimmt das wirklich oder ist nur die halbe Wahrheit. Wie so oft lautet die Antwort des vielzitierten Radio Eriwan*): „Im Prinzip ja. Aber es kommt darauf an …“. Auf was es ankommt und unter welchen Voraussetzungen diese „Weisheiten“ eine unbefriedigende Antwort darstellen, möchte ich dem nachfolgenden Beitrag erläutern.
von Jürgen Pagel 23 Apr., 2024
Die Darstellung des Hintergrundes wird maßgeblich durch die Brennweite beeinflusst. Bei gleicher Blende (hier f/2.8), die für Schärfentiefe verantwortlich ist, verändert sich die Bildwirkung bei verschiedenen Brennweiten maßgeblich.
von Jürgen Pagel 22 Apr., 2024
Ich bin mir bewusst, dass dies ein langer Text ist und viele das nicht gerne lesen. Aber keiner kann sagen „Das habe ich nicht gewusst“. Ich bin auch kein Freund von Aussagen wie „dieses Objektiv musst Du haben“ oder „das ist das Beste“ oder „kaufe diese Kamera oder keine“. Das ist alles sehr vielschichtiger, als es auf den ersten Blick den Anschein hat, und bedarf sorgfältiger Überlegungen, um nicht in die Kostenfalle zu tappen oder dem G.A.S. (Gear Acquisition Syndrome) zu verfallen.
von Jürgen Pagel 21 Apr., 2024
Food-Fotografie ist kein Hexenwerk. Jedem können großartige Food-Fotos gelingen. Statt mehrere Flat-Lays zu kaufen – diese sind im Verbund teuer (ca. 400 Euro für 5-8 Stück), reicht auch eine Tischlerplatte, die entsprechend lackiert werden kann. Anleitungen dazu finden sich im Internet. Abschatter und Reflektoren gehören zur Ausrüstung eines jeden Fotografen. Und wer sich an das Blitzen nicht herantraut, fotografiert mit Tageslicht. Der Einstieg ist einfach. Mit der nötigen Übung und immer besser werdenden Ergebnissen kommt die Professionalität.
von Jürgen Pagel 17 Apr., 2024
Im Prinzip gilt ein allgemeines Betretungsrecht der freien Landschaft. Doch das bedeutet nicht, man darf überall und jederzeit herumspazieren. So sind Naturschutzgebiete ebenso tabu wie dauerhaft genutzte Flächen, etwa Weinberge oder Obstkulturen. Das heißt, sie dürfen nur auf Wegen betreten werden. Felder, Wiesen und Weiden sind tabu, wenn sie in einer Nutzung sind. Das heißt, zwischen Aussaat und Ernte beziehungsweise bis zur Mahd hat außer dem Landwirt niemand etwas auf den Flächen zu suchen. Das gilt auch, wenn kein Zaun und kein Schild extra darauf hinweisen. Auch gilt – das ist in den Landesverordnungen geregelt – in der Brut- und Setzzeit eine Leinenpflicht für Hunde.
von Jürgen Pagel 11 Apr., 2024
Spontan ist prima. Spontan ist spannend. Aber selbst spontane Fotos bedürfen in der Kamera einer gewissen Grundeinstellung, damit es schnell geht, wenn es darauf ankommt.
von Jürgen Pagel 09 Apr., 2024
Aus "Lichtwerk.Design" wird Neunzehn58. Dieser ungewöhnliche Name hat mein Geburtsjahr als Hintergrund und findet im Internet in diesem Zusammenhang keine Verwendung - außer als Domain für den Relaunch. Das ist gut so. Nicht so gut waren häufige Verwechslungen mit dem Namen Lichtwerk.Design, den sich offensichtlich viele zu eigen gemacht haben. Meine Homepage ist (aus technischen Gründen) weiterhin auch unter https://lichtwerk.design erreichbar. Neunzehn58 wird auf diese Page weitergeleitet, so dass Sie mit beiden Webadressen zum gleichen Ziel kommen.
von Jürgen Pagel 09 Apr., 2024
… so ein paar Dinge, die müssen einfach raus. Ihr kennt das, oder? Was mir in der letzten Zeit in der Fotografieszene echt auf den Zeiger geht (inspiriert von Cliff Kapatais).
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