Kommunikation und Strategie bei Absagen

Jürgen Pagel

Kommunikation ist alles

Als professioneller Fotograf wissen Sie, dass es manchmal vorkommen kann, dass ein Kunde sich für einen anderen Bewerber entscheidet.

Doch das bedeutet nicht, dass Sie nicht qualifiziert sind oder etwas falsch gemacht haben. Es ist wichtig, selbstbewusst zu bleiben und weiterhin hart zu arbeiten, um zukünftige Erfolge zu erzielen. Bevor Sie sich beim nächsten potenziellen Kunden bewerben, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, was bei demjenigen, der die Absage erteilt hat, schiefgelaufen ist.

Stellen Sie sich folgende Fragen:
  • Habe ich beim ersten Kunden wichtige Aspekte nicht berücksichtigt?
  • War der Preis für meine Leistung angemessen?
  • War der Preis zu hoch oder womöglich zu niedrig?
  • Reicht mein Portfolio für diesen Kundenauftrag aus?
  • Habe ich verstanden, was der Kunde von mir erwartet?
  • Ist mein Kommunikationsstil angemessen? 
  • Verfüge ich über die notwendigen Fähigkeiten, um den Auftrag zu erfüllen?
  • Was hätte ich besser machen oder anders kommunizieren können?
Tatsächlich werden Sie kaum eine dieser Fragen dezidiert beantworten können, ohne zuvor mit dem Ihnen eine Absage erteilenden Kunden gesprochen zu haben.

Folglich rufen Sie ihn an. Fragen Sie ihn höflich, warum Sie den Auftrag nicht erhalten haben. Gerne dürfen Sie das auch damit begründen, dass Sie beim nächsten Mal alles richtig machen wollen. Nur so bekommen Sie eine (ehrliche) Antwort und werden in die Lage versetzt, bei Ihrer nächsten Bewerbung nicht die gleichen Fehler noch einmal zu machen.
Oft sind es Banalitäten, die Ihnen einen Zuschlag verderben.
Ist es der Preis? Ist Ihr Mitbewerber günstiger? Übrigens einer der häufigsten Gründe für Absagen. Dann überdenken Sie Ihre Kalkulation. Kommen Sie zum gleichen Ergebnis, haben Sie alles richtig gemacht und Ihr Mitbewerber hat u.U. weniger Ausgaben. Vielleicht hat er aber auch einige Positionen nicht berücksichtigt, die den Preis am Ende in die Höhe treiben werden. Das erfahren Sie jedoch nur, wenn Sie den Kunden konkret danach fragen.
Waren Sie professionell genug? Vielleicht bevorzugen Sie einen lockeren Kommunikationsstil, Ihr Gegenüber erwartet jedoch eine akademisch souveräne Ausdrucksweise. Dann kann das (neben dem Preis) der Grund für eine Absage sein. Auch das erfahren Sie nur, wenn Sie mit dem Kunden Kontakt aufnehmen und er die Gelegenheit hat, Ihnen mitzuteilen, was der Grund für die Absage war.

Mit so einem Gespräch können Sie nichts falsch machen. Sie können nur gewinnen. Vielleicht überlegt es sich der Kunde noch einmal und konnten ihn von Ihren Vorzügen überzeugen. Und Sie haben Zeit darüber nachzudenken, ob Sie DIESEN Kunden WIRKLICH wollen.

Beim nächsten Mal machen Sie dann alles besser. Solche „Rückschläge“ sind keineswegs ein Grund, zu verzweifeln, sondern sind Treibstoff für Ihre Kreativität. Sie sind der Schlüssel für bessere Kommunikation im Vorfeld und lassen Sie das nächste Mal genauer hinschauen, was der Kunde eigentlich will und ob Sie tatsächlich der Richtige für ihn sind.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen viel Erfolg bei der Aufarbeitung Ihrer nächsten Absage!

©2024 Jürgen Pagel | Lichtwerk.Design

Neunzehn58

von Jürgen Pagel 06 Mai, 2024
Jeder Fotograf kennt Phasen, in denen man seine Kamera am liebsten in irgendeiner verstauben lassen möchte. Frust baut sich auf, die Motivation ist auf dem Tiefpunkt angelangt.
05 Mai, 2024
Warum ein Wasserzeichen bzw. eine Signatur? Grundsätzlich ist jede Fotografie urheberrechtlich geschützt. Daran ändert auch ein Verkauf des Bildes nichts. Das Urheberrecht verbleibt beim Eigentümer, dem Ersteller der Fotografie. Wird das Bild gegen den Willen (außerhalb eines Vertragswerkes) des Eigentümers verwendet, stellt dies einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Der Rechteinhaber ist somit berechtigt, einen Schadensersatz geltend zu machen. Die Spanne liegt nach geltender Rechtsprechung zwischen 50-375 Euro pro Bild - je nachdem, ob das Bild gewerblich genutzt wurde oder lediglich der Urheber nicht genannt worden ist. Allerdings handelt es sich in der Rechtsprechung jeweils um Einzelfälle. Eine anwaltliche Beratung ist in jedem Fall vorzuziehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Bild durch eine Signatur geschützt wurde oder nicht, denn dieser Umstand ändert nichts am Urheberrecht.
von Jürgen Pagel 29 Apr., 2024
Folgende beiden Aussagen finden sich im Netz und hört man in diversen Workshops immer wieder mit der sicherlich guten Absicht, einem Anfänger den Spaß an der Fotografie nicht zu vermiesen. Aber stimmt das wirklich oder ist nur die halbe Wahrheit. Wie so oft lautet die Antwort des vielzitierten Radio Eriwan*): „Im Prinzip ja. Aber es kommt darauf an …“. Auf was es ankommt und unter welchen Voraussetzungen diese „Weisheiten“ eine unbefriedigende Antwort darstellen, möchte ich dem nachfolgenden Beitrag erläutern.
von Jürgen Pagel 23 Apr., 2024
Die Darstellung des Hintergrundes wird maßgeblich durch die Brennweite beeinflusst. Bei gleicher Blende (hier f/2.8), die für Schärfentiefe verantwortlich ist, verändert sich die Bildwirkung bei verschiedenen Brennweiten maßgeblich.
von Jürgen Pagel 22 Apr., 2024
Ich bin mir bewusst, dass dies ein langer Text ist und viele das nicht gerne lesen. Aber keiner kann sagen „Das habe ich nicht gewusst“. Ich bin auch kein Freund von Aussagen wie „dieses Objektiv musst Du haben“ oder „das ist das Beste“ oder „kaufe diese Kamera oder keine“. Das ist alles sehr vielschichtiger, als es auf den ersten Blick den Anschein hat, und bedarf sorgfältiger Überlegungen, um nicht in die Kostenfalle zu tappen oder dem G.A.S. (Gear Acquisition Syndrome) zu verfallen.
von Jürgen Pagel 21 Apr., 2024
Food-Fotografie ist kein Hexenwerk. Jedem können großartige Food-Fotos gelingen. Statt mehrere Flat-Lays zu kaufen – diese sind im Verbund teuer (ca. 400 Euro für 5-8 Stück), reicht auch eine Tischlerplatte, die entsprechend lackiert werden kann. Anleitungen dazu finden sich im Internet. Abschatter und Reflektoren gehören zur Ausrüstung eines jeden Fotografen. Und wer sich an das Blitzen nicht herantraut, fotografiert mit Tageslicht. Der Einstieg ist einfach. Mit der nötigen Übung und immer besser werdenden Ergebnissen kommt die Professionalität.
von Jürgen Pagel 17 Apr., 2024
Im Prinzip gilt ein allgemeines Betretungsrecht der freien Landschaft. Doch das bedeutet nicht, man darf überall und jederzeit herumspazieren. So sind Naturschutzgebiete ebenso tabu wie dauerhaft genutzte Flächen, etwa Weinberge oder Obstkulturen. Das heißt, sie dürfen nur auf Wegen betreten werden. Felder, Wiesen und Weiden sind tabu, wenn sie in einer Nutzung sind. Das heißt, zwischen Aussaat und Ernte beziehungsweise bis zur Mahd hat außer dem Landwirt niemand etwas auf den Flächen zu suchen. Das gilt auch, wenn kein Zaun und kein Schild extra darauf hinweisen. Auch gilt – das ist in den Landesverordnungen geregelt – in der Brut- und Setzzeit eine Leinenpflicht für Hunde.
von Jürgen Pagel 11 Apr., 2024
Spontan ist prima. Spontan ist spannend. Aber selbst spontane Fotos bedürfen in der Kamera einer gewissen Grundeinstellung, damit es schnell geht, wenn es darauf ankommt.
von Jürgen Pagel 09 Apr., 2024
Aus "Lichtwerk.Design" wird Neunzehn58. Dieser ungewöhnliche Name hat mein Geburtsjahr als Hintergrund und findet im Internet in diesem Zusammenhang keine Verwendung - außer als Domain für den Relaunch. Das ist gut so. Nicht so gut waren häufige Verwechslungen mit dem Namen Lichtwerk.Design, den sich offensichtlich viele zu eigen gemacht haben. Meine Homepage ist (aus technischen Gründen) weiterhin auch unter https://lichtwerk.design erreichbar. Neunzehn58 wird auf diese Page weitergeleitet, so dass Sie mit beiden Webadressen zum gleichen Ziel kommen.
von Jürgen Pagel 09 Apr., 2024
… so ein paar Dinge, die müssen einfach raus. Ihr kennt das, oder? Was mir in der letzten Zeit in der Fotografieszene echt auf den Zeiger geht (inspiriert von Cliff Kapatais).
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