Immobilienfotografie

Jürgen Pagel

Immobilienfotografie scheint einfach zu sein. Haus – Knips – Anzeige raus – Verkauft.
Leider – das wissen Sie als Immobilienmakler am besten – ist das nicht so. Der Markt ist eng, die Immobilienpreise fallen, die Zinsen hoch.

In die Handyfalle tappen nicht nur unseriöse Makler. Auch Profis verfallen bisweilen der Versuchung, Fotografien selbst mit dem Smartphone und ohne Bildbearbeitung (wobei die Bilder im Smartphone natürlich automatisiert bearbeitet werden) zu veröffentlichen. Das mag in vielen Fällen sogar funktionieren, wenn darauf geachtet wird, stürzende Linien zu vermeiden und die Belichtung zufällig hervorragend ist.

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In der Mehrzahl der Annoncen ist das aber nicht der Fall. Zu dunkel, keine Deko, leere Räume, allzu oft nicht gereinigte Räume, Flecken an den Wänden und auf dem Boden, falscher Weißabgleich, kein Kontext, unter Ausschluss der Wohnlage und anderes mehr machen es weder dem Verkäufer/ Vermieter noch dem Käufer/ Mieter leicht. Selbst in einer angespannten Wohnungslage wie sie bei uns in Deutschland im Besonderen seit einigen Jahren besteht, bringt man nicht jede Wohnung problemlos an den Mann, die Frau oder die Familie.

Gerade dann, wenn Sie sich als Makler oder Eigentümer, Käufer oder Mieter im Hochpreissegment wünschen, kommt es auf eine einwandfreie und ungewöhnlich professionelle Darstellung Ihrer Objekte an.


Dazu bedarf es nicht viel. Als Standardausrüstung gelten idealerweise ein 18mm-Objektiv im Vollformat oder mindestens 12-30mm im APS-C-Format, ein 35mm- sowie ein 50mm-Objektiv mit hoher Lichtstärke (f/1.4 bis f/2.8), ein Stativ sowie eine Vollformat- oder APS-C-Kamera. 24 Megapixel sind für eine Darstellung im Internet bzw. beim DIN A4-Druck vollkommen ausreichend. 40 Megapixel und mehr liefern nicht nur bessere Details, sondern erlauben auch einen nachträglichen Beschnitt, ohne erheblich an Auflösung einzubüßen. Da die Belichtungssituation nicht dem Zufall überlassen bleiben sollte und ein möglichst über alle Bilder gleichmäßiger Weißabgleich eine wesentlich verbesserte Bildwirkung garantiert, sind entsprechende LED-Panels sowie Blitze mit Softboxen ein weiterer Standard bei der Ausrüstung.


Selbstverständlich können Sie sich das als Makler oder Verkäufer alles zulegen. Das lohnt sich jedoch tatsächlich nur, wenn Sie regelmäßig Immobilien veräußern. Und selbst dann ist es eine Überlegung wert, wo Ihre persönliche Kernkompetenz zu suchen ist. Sind Sie Fotograf oder veräußern Sie Immobilien? Ist Letzteres Ihr Handlungsschwerpunkt und füllen Sie damit Ihren Kühlschrank, dann sollten Sie auf die Dienstleistung eines professionellen Fotografen vertrauen. Während er/ sie die nächsten Shootings vorbereitet, können Sie sich um Ihr Kerngeschäft kümmern.


In der Vorbereitung sollten Sie über folgende Punkte nachdenken (der professionelle Fotograf wird Sie sowieso danach fragen):

  • Welchen Zweck sollen die Fotografien oder/ und der Film erfüllen?
  • Für die Vermietung eines Ferienhauses entstehen in der Regel andere Fotografien als für den Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung.
  • Die Vermietung eines Ferienhauses ist eine sehr emotionale Sache. Die Kosten werden schnell ausgeblendet, wenn der erste Eindruck ein emotionaler ist.
  • Der Verwendungszweck bestimmt den Aufnahmewinkel, das Motiv und die Objektivauswahl. Wollen Sie die Großräumigkeit eine Immobilie im Inneren wie im Äußeren darstellen, kommt eher ein Weitwinkelobjektiv zum Einsatz. Legen Sie Wert auf viele kleine Details im Kontext einer exklusiven Ausstattung, wird ein 50mm-Objektiv erste Wahl sein.
  • Weitwinkelige Aufnahmen großer Räume dienen in erster Linie der sachlichen Information, wirken jedoch ohne jedwede Deko schnell „nüchtern“ und kalt. Emotionen lassen sich damit nicht wecken. Die sind aber nicht nur bei der Vermietung von Ferienwohnungen wichtig. Gerade beim Kauf und einer ersten Vorentscheidung können Emotionen der Schlüssel zum Verkaufs- oder Vermietungserfolg – trotz hoher Kosten und exorbitanter Zinsen.
  • Details verraten viel über die künftige Nutzung. Ein Fressnapf für den Hund zeigt, dass auch Haustiere willkommen sind. Detailaufnahmen von Waschbecken oder einer renovierten Einbauküche deuten auf das Invest des Vermieters oder Verkäufers hin.
  • Ein Bad mit Handtüchern auf einem beheizten Handtuchhalter macht dem potenziellen Mieter klar, dass diese Extras auch in der Vermietung mit vorhanden sind.
  • Die Detailaufnahme eines Kaminofens in der Ferienwohnung – da möchte man doch direkt buchen.

Vieles erscheint auf den ersten Blick selbstverständlich. In der Mehrzahl der Anzeigen fehlen diese Informationen jedoch oftmals. Dabei ist der Aufwand, eine anspruchsvolle, verkaufs- oder vermietungsfördernde Präsentation zu gestalten, im Vergleich zum Nutzen gering.


Sie benötigen dafür nichts anderes, als einen Fotografen mit der entsprechenden Ausrüstung und ein paar Euro, um diesen bezahlen zu können. Dafür reduzieren sich unter Umständen Ihr Leerstand und Ihre Wartezeit erheblich und im besten Fall erhöht sich Ihr Umsatz.


©2023 Jürgen Pagel | Lichtwerk.Design

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Neunzehn58

von Jürgen Pagel 06 Mai, 2024
Jeder Fotograf kennt Phasen, in denen man seine Kamera am liebsten in irgendeiner verstauben lassen möchte. Frust baut sich auf, die Motivation ist auf dem Tiefpunkt angelangt.
05 Mai, 2024
Warum ein Wasserzeichen bzw. eine Signatur? Grundsätzlich ist jede Fotografie urheberrechtlich geschützt. Daran ändert auch ein Verkauf des Bildes nichts. Das Urheberrecht verbleibt beim Eigentümer, dem Ersteller der Fotografie. Wird das Bild gegen den Willen (außerhalb eines Vertragswerkes) des Eigentümers verwendet, stellt dies einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Der Rechteinhaber ist somit berechtigt, einen Schadensersatz geltend zu machen. Die Spanne liegt nach geltender Rechtsprechung zwischen 50-375 Euro pro Bild - je nachdem, ob das Bild gewerblich genutzt wurde oder lediglich der Urheber nicht genannt worden ist. Allerdings handelt es sich in der Rechtsprechung jeweils um Einzelfälle. Eine anwaltliche Beratung ist in jedem Fall vorzuziehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Bild durch eine Signatur geschützt wurde oder nicht, denn dieser Umstand ändert nichts am Urheberrecht.
von Jürgen Pagel 29 Apr., 2024
Folgende beiden Aussagen finden sich im Netz und hört man in diversen Workshops immer wieder mit der sicherlich guten Absicht, einem Anfänger den Spaß an der Fotografie nicht zu vermiesen. Aber stimmt das wirklich oder ist nur die halbe Wahrheit. Wie so oft lautet die Antwort des vielzitierten Radio Eriwan*): „Im Prinzip ja. Aber es kommt darauf an …“. Auf was es ankommt und unter welchen Voraussetzungen diese „Weisheiten“ eine unbefriedigende Antwort darstellen, möchte ich dem nachfolgenden Beitrag erläutern.
von Jürgen Pagel 23 Apr., 2024
Die Darstellung des Hintergrundes wird maßgeblich durch die Brennweite beeinflusst. Bei gleicher Blende (hier f/2.8), die für Schärfentiefe verantwortlich ist, verändert sich die Bildwirkung bei verschiedenen Brennweiten maßgeblich.
von Jürgen Pagel 22 Apr., 2024
Ich bin mir bewusst, dass dies ein langer Text ist und viele das nicht gerne lesen. Aber keiner kann sagen „Das habe ich nicht gewusst“. Ich bin auch kein Freund von Aussagen wie „dieses Objektiv musst Du haben“ oder „das ist das Beste“ oder „kaufe diese Kamera oder keine“. Das ist alles sehr vielschichtiger, als es auf den ersten Blick den Anschein hat, und bedarf sorgfältiger Überlegungen, um nicht in die Kostenfalle zu tappen oder dem G.A.S. (Gear Acquisition Syndrome) zu verfallen.
von Jürgen Pagel 21 Apr., 2024
Food-Fotografie ist kein Hexenwerk. Jedem können großartige Food-Fotos gelingen. Statt mehrere Flat-Lays zu kaufen – diese sind im Verbund teuer (ca. 400 Euro für 5-8 Stück), reicht auch eine Tischlerplatte, die entsprechend lackiert werden kann. Anleitungen dazu finden sich im Internet. Abschatter und Reflektoren gehören zur Ausrüstung eines jeden Fotografen. Und wer sich an das Blitzen nicht herantraut, fotografiert mit Tageslicht. Der Einstieg ist einfach. Mit der nötigen Übung und immer besser werdenden Ergebnissen kommt die Professionalität.
von Jürgen Pagel 17 Apr., 2024
Im Prinzip gilt ein allgemeines Betretungsrecht der freien Landschaft. Doch das bedeutet nicht, man darf überall und jederzeit herumspazieren. So sind Naturschutzgebiete ebenso tabu wie dauerhaft genutzte Flächen, etwa Weinberge oder Obstkulturen. Das heißt, sie dürfen nur auf Wegen betreten werden. Felder, Wiesen und Weiden sind tabu, wenn sie in einer Nutzung sind. Das heißt, zwischen Aussaat und Ernte beziehungsweise bis zur Mahd hat außer dem Landwirt niemand etwas auf den Flächen zu suchen. Das gilt auch, wenn kein Zaun und kein Schild extra darauf hinweisen. Auch gilt – das ist in den Landesverordnungen geregelt – in der Brut- und Setzzeit eine Leinenpflicht für Hunde.
von Jürgen Pagel 11 Apr., 2024
Spontan ist prima. Spontan ist spannend. Aber selbst spontane Fotos bedürfen in der Kamera einer gewissen Grundeinstellung, damit es schnell geht, wenn es darauf ankommt.
von Jürgen Pagel 09 Apr., 2024
Aus "Lichtwerk.Design" wird Neunzehn58. Dieser ungewöhnliche Name hat mein Geburtsjahr als Hintergrund und findet im Internet in diesem Zusammenhang keine Verwendung - außer als Domain für den Relaunch. Das ist gut so. Nicht so gut waren häufige Verwechslungen mit dem Namen Lichtwerk.Design, den sich offensichtlich viele zu eigen gemacht haben. Meine Homepage ist (aus technischen Gründen) weiterhin auch unter https://lichtwerk.design erreichbar. Neunzehn58 wird auf diese Page weitergeleitet, so dass Sie mit beiden Webadressen zum gleichen Ziel kommen.
von Jürgen Pagel 09 Apr., 2024
… so ein paar Dinge, die müssen einfach raus. Ihr kennt das, oder? Was mir in der letzten Zeit in der Fotografieszene echt auf den Zeiger geht (inspiriert von Cliff Kapatais).
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