Rechtliche Betrachtung von Fotografien im Sport
Verein, Sport und Fotografien
Betrachtung der rechtlichen Situation
- Weisen sie als verantwortlicher Verein bereits im Eingangsbereich der Veranstaltung ausdrücklich und gut lesbar auf den Umstand hin, dass während der Sportveranstaltung Fotografien angefertigt werden, die zu einem späteren Zeitpunkt der Dokumentation ihrer Vereinsarbeit dienen – eine Veröffentlichung in den sozialen Medien und der Vereinszeitung inklusive.
- Klären sie als verantwortlicher Verein den engagierten Fotografen über seine Pflichten auf.
- Als Fotograf sollten sie der Einhaltung einschlägiger Vorschriften der DSGVO Rechnung tragen. Schlechte Nachrichten für Hobbyfotografen. Es spielt keine Rolle, ob sie mit den Fotos Geld verdienen oder nicht. Allein schon die Tatsache, dass sie Personen ablichten, die das nicht wissen, stellt schon einen Verstoß gegen §22 KUG dar. Außer sie erstellen die Fotografien für das heimische Album. Wenn sie jedoch später die Bilder auf Instagram oder Facebook posten, ist das KUG wieder im Spiel.
- Halten sie als Verein und als Fotograf entsprechende Freigabebescheinigungen für die Verwendung der Fotografien vor und bewahren sie die ausgefüllten Bescheinigungen auf. So können sie späterem Ungemach wirksam entgegentreten.
- Treten sie als Fotograf ohne Akkreditierung bei einer Sportveranstaltung auf, um einen Sportler für seine Zwecke zu fotografieren, so achten sie darauf, dass Zuschauer oder andere Teilnehmer nicht im Fokus sind. Sollte das auf Grund der Aufnahmesituation unvermeidbar sein, müssen sie sich in der Nachbearbeitung die Mühe machen, Gesichter von unbeteiligten Personen zu verpixeln. Das ist aufwendig, erspart ihnen jedoch u.U. viel Ungemach. Denken sie immer daran: die Welt rückt durch das Internet sehr viel zusammen, als einem lieb ist. Und solche Bilder verschwinden niemals mehr aus dem Netz. Ein Löschen von abgemahnten Bildern ist ein sehr viel größerer Aufwand, als das Verpixeln.
- Selbst eine Akkreditierung durch den Veranstalter gibt ihnen nicht das Recht, alles und jeden zu fotografieren. Die Persönlichkeitsrechte müssen stets gewahrt werden. Sprechen sie die fotografierten Personen an und berichten ihnen, was und warum sie fotografiert haben. Meist ergeben sich daraus ausgesprochen nette Gespräche und man lernt wirklich nette Leute kennen. Sollte jemand tatsächlich nicht fotografiert werden wollen, löschen sie das entsprechende Bild ohne Kommentar von ihrer Kamera.
- Informieren sie sich ggf. beim ihren Datenschutzbeauftragten oder bei dem Datenschutzbeauftragten der Landesregierung.
Neunzehn58 Photographie







