Time for Prints

Jürgen Pagel

Was bedeutet "Time for Prints"?

Es gibt wohl kaum einen Bereich, der so oft missverstanden wird wie "Time for Prints". 

Digitale Fotografien schreibt dazu [Zitat Anfang] TFP kommt aus dem Englischen "Time for Prints". Die Arbeitszeit des Fotografen wird gegen die Rechte an den entstandenen Fotos verrechnet. Das Model erhält als Honorar die entstandenen Fotos. Diese Methode wird überwiegend bei kostenlosen Shootings verwendet. Zur rechtlichen Absicherung und um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, wird immer ein Modelvertrag (Model Release) unterzeichnet, in dem Fotograf und Model ihre jeweiligen Absichten schriftlich festhalten.
TFCD* ist die neu entstandene Begrifflichkeit, die lediglich aussagt, dass die erstellten Aufnahmen auf CD ausgehändigt werden, an Stelle von ausgedruckten Fotos. Oftmals werden die Fotos auch per Download* über das Internet dem Model exklusiv zur Verfügung gestellt. [Zitat Ende]

*Heutzutage werden die Fotografien weder ausgedruckt noch auf CD gebrannt, sondern ausschließlich via WeTransfer oder Dropbox zum Download zur Verfügung gestellt.

So weit, so gut. Aber im Grunde ist das nur die halbe Wahrheit. Denn es entsteht nach den ersten Zeilen der Eindruck, als das ein Model (das Geschlecht spielt dabei keine Rolle) Bilder für seinen Internetauftritt benötigt und sich deshalb als TFP-Model zur Verfügung stellt. Das jedoch ist m.E. der vollkommen falsche Ansatz.
Denn benötigt jemand Bilder - für Social Media, für sein Business, als Sedcard u.ä., dann erteilt derjenige im Normalfall einen Fotografen. Der fertigt ein verbindliches Angebot und im Falle des Zustandekommens einer Vereinbarung, werden Fotografien angefertigt, die vertragsgemäß verwendet werden dürfen. Vor alle aber fließt dabei Geld. Nämlich vom Auftraggeber zum Auftragnehmer.

Beim TFP-Shooting sucht der FOTOGRAF nach einem Model, um damit 
a. sein Portfolio zu erweitern oder zu optimieren,
b. sein neues Light-Setup auszuprobieren,
c. eine neue Kamera zu testen,
d. ein neues Objektiv auszuprobieren oder
e. seine Eigenschaften in einem Genre zu verbessern.
Für diese Zwecke sucht er im Bereich Portrait, Akt, verdeckter Akt o.ä. nach einem geeigneten Model, das mit den aus diesem Shooting hervorgehenden Foto- oder Videografien etwas anzufangen weiß. 

Im Idealfall startet der Fotograf einen Aufruf und es melden sich Bewerber:innen, die zufällig die gleichen Interessen verfolgen. Dabei und das ist der wesentliche Unterschied zur Auftragsfotografie, fließt kein Geld. Model und Fotograf stellen beide ihre Zeit zur Verfügung. Als "Bezahlung" erhält der Fotograf die Zeit des Models und das Model erhält die beim Shooting entstandenen Fotografien.

Wie viele Fotografien, für welchen Verwendungszweck, wie diese genutzt werden dürfen - das sind frei zu treffende Vereinbarungen, die in einem sogenannten TFP-Vertrag oder Model Release schriftlich festgehalten werden. Müssen externe Locations angemietet werden, bedarf es einer Transportmöglichkeit, Reisekosten des Models und anderes mehr sollten ebenfalls im Vertrag festgehalten werden, damit es nicht im Nachhinein zu Streitigkeiten kommt, aus denen beide Seiten erfahrungsgemäß als Verlierer hervorgehen. 

Unten stehend findest Du einen Button für den Download eines Mustervertrages, den Du ggf. an Deine persönliche Bedürfnisse anpassen musst.

Fazit
TFP ist eine coole Sache, wenn beide Seiten wissen, auf was sie sich einlassen (müssen). Keinesfalls sollte ein TFP-Shooting dazu benutzt werden, um schnell und kostenlos an ein paar Bilder zu kommen, für die professioenelle Fotografen 400 und mehr Euro verlangen würden.
Sucht der Fotograf Models für die oben genannten Absichten und finden sich Models, die gerne bereit sind, zu experimentieren und ihr Können in den Dienst der Sache stellen, passt das.
Und aus dem einen oder anderen TFP-Shooting sind Folgeaufträge entstanden, die den Kühlschrank des Fotografen ebenso nachhaltig gefüllt haben, wie den des Models.

©2024 Jürgen Pagel | Lichtwerk.Design
TFP-Mustervertrag

Neunzehn58

von Jürgen Pagel 06 Mai, 2024
Jeder Fotograf kennt Phasen, in denen man seine Kamera am liebsten in irgendeiner verstauben lassen möchte. Frust baut sich auf, die Motivation ist auf dem Tiefpunkt angelangt.
05 Mai, 2024
Warum ein Wasserzeichen bzw. eine Signatur? Grundsätzlich ist jede Fotografie urheberrechtlich geschützt. Daran ändert auch ein Verkauf des Bildes nichts. Das Urheberrecht verbleibt beim Eigentümer, dem Ersteller der Fotografie. Wird das Bild gegen den Willen (außerhalb eines Vertragswerkes) des Eigentümers verwendet, stellt dies einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Der Rechteinhaber ist somit berechtigt, einen Schadensersatz geltend zu machen. Die Spanne liegt nach geltender Rechtsprechung zwischen 50-375 Euro pro Bild - je nachdem, ob das Bild gewerblich genutzt wurde oder lediglich der Urheber nicht genannt worden ist. Allerdings handelt es sich in der Rechtsprechung jeweils um Einzelfälle. Eine anwaltliche Beratung ist in jedem Fall vorzuziehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Bild durch eine Signatur geschützt wurde oder nicht, denn dieser Umstand ändert nichts am Urheberrecht.
von Jürgen Pagel 29 Apr., 2024
Folgende beiden Aussagen finden sich im Netz und hört man in diversen Workshops immer wieder mit der sicherlich guten Absicht, einem Anfänger den Spaß an der Fotografie nicht zu vermiesen. Aber stimmt das wirklich oder ist nur die halbe Wahrheit. Wie so oft lautet die Antwort des vielzitierten Radio Eriwan*): „Im Prinzip ja. Aber es kommt darauf an …“. Auf was es ankommt und unter welchen Voraussetzungen diese „Weisheiten“ eine unbefriedigende Antwort darstellen, möchte ich dem nachfolgenden Beitrag erläutern.
von Jürgen Pagel 23 Apr., 2024
Die Darstellung des Hintergrundes wird maßgeblich durch die Brennweite beeinflusst. Bei gleicher Blende (hier f/2.8), die für Schärfentiefe verantwortlich ist, verändert sich die Bildwirkung bei verschiedenen Brennweiten maßgeblich.
von Jürgen Pagel 22 Apr., 2024
Ich bin mir bewusst, dass dies ein langer Text ist und viele das nicht gerne lesen. Aber keiner kann sagen „Das habe ich nicht gewusst“. Ich bin auch kein Freund von Aussagen wie „dieses Objektiv musst Du haben“ oder „das ist das Beste“ oder „kaufe diese Kamera oder keine“. Das ist alles sehr vielschichtiger, als es auf den ersten Blick den Anschein hat, und bedarf sorgfältiger Überlegungen, um nicht in die Kostenfalle zu tappen oder dem G.A.S. (Gear Acquisition Syndrome) zu verfallen.
von Jürgen Pagel 21 Apr., 2024
Food-Fotografie ist kein Hexenwerk. Jedem können großartige Food-Fotos gelingen. Statt mehrere Flat-Lays zu kaufen – diese sind im Verbund teuer (ca. 400 Euro für 5-8 Stück), reicht auch eine Tischlerplatte, die entsprechend lackiert werden kann. Anleitungen dazu finden sich im Internet. Abschatter und Reflektoren gehören zur Ausrüstung eines jeden Fotografen. Und wer sich an das Blitzen nicht herantraut, fotografiert mit Tageslicht. Der Einstieg ist einfach. Mit der nötigen Übung und immer besser werdenden Ergebnissen kommt die Professionalität.
von Jürgen Pagel 17 Apr., 2024
Im Prinzip gilt ein allgemeines Betretungsrecht der freien Landschaft. Doch das bedeutet nicht, man darf überall und jederzeit herumspazieren. So sind Naturschutzgebiete ebenso tabu wie dauerhaft genutzte Flächen, etwa Weinberge oder Obstkulturen. Das heißt, sie dürfen nur auf Wegen betreten werden. Felder, Wiesen und Weiden sind tabu, wenn sie in einer Nutzung sind. Das heißt, zwischen Aussaat und Ernte beziehungsweise bis zur Mahd hat außer dem Landwirt niemand etwas auf den Flächen zu suchen. Das gilt auch, wenn kein Zaun und kein Schild extra darauf hinweisen. Auch gilt – das ist in den Landesverordnungen geregelt – in der Brut- und Setzzeit eine Leinenpflicht für Hunde.
von Jürgen Pagel 11 Apr., 2024
Spontan ist prima. Spontan ist spannend. Aber selbst spontane Fotos bedürfen in der Kamera einer gewissen Grundeinstellung, damit es schnell geht, wenn es darauf ankommt.
von Jürgen Pagel 09 Apr., 2024
Aus "Lichtwerk.Design" wird Neunzehn58. Dieser ungewöhnliche Name hat mein Geburtsjahr als Hintergrund und findet im Internet in diesem Zusammenhang keine Verwendung - außer als Domain für den Relaunch. Das ist gut so. Nicht so gut waren häufige Verwechslungen mit dem Namen Lichtwerk.Design, den sich offensichtlich viele zu eigen gemacht haben. Meine Homepage ist (aus technischen Gründen) weiterhin auch unter https://lichtwerk.design erreichbar. Neunzehn58 wird auf diese Page weitergeleitet, so dass Sie mit beiden Webadressen zum gleichen Ziel kommen.
von Jürgen Pagel 09 Apr., 2024
… so ein paar Dinge, die müssen einfach raus. Ihr kennt das, oder? Was mir in der letzten Zeit in der Fotografieszene echt auf den Zeiger geht (inspiriert von Cliff Kapatais).
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